- Hersteller von Verpackungen in die Pflicht nehmen → wird offiziell geprüft
- Verbraucher:innen informieren
- Trennhinweise für korrekte Entsorgung einführen
Die politische Forderung:
Entsorgungshinweise werden derzeit auf freiwilliger Basis seitens vorbildlicher Hersteller, bzw. Erstinverkehrbringer, integriert und helfen Verbraucher:innen dabei, die Verpackung oder das Altgerät korrekt zu entsorgen. Einen Schritt weiter geht bereits Frankreich mit einem Reparaturlabel für elektronische Geräte. Außerdem ist in Frankreich seit 2015 das absichtliche Verkürzen der Lebensdauer von Produkten eine Straftat. Es gibt also generell viel zu verbessern und eine DW-Recherche zeigt auch 2022 auf, dass Europas Lebensmittelbranche die Plastikziele um 2/3 verfehlt! Nach unserem Dialog mit dem Umweltbundesamt im März 2021 entstand seitens der Dualen Systeme eine für uns nur ungenügende und nicht verpflichtenden Variante von einem Trenn-Hinweis.
Und genau das ist unsere Forderung, denn Verpackungstrennhinweise können sofort und ohne große Investitionen aufgedruckt oder aufgeklebt werden und umweltbewussten Verbraucher:innen beim korrekten Trennen und Entsorgen helfen. Voraussetzung ist allerdings auch, dass sich die Materialien gut von einander trennen lassen! Und wenn man sich nicht sicher ist, ob es sich um Plastik oder Papier handelt, gilt folgende Faustregel: Lässt es sich faserig zerreißen, dann ist es Papier.
Im Idealfall besitzt jede Verpackung und jedes Produkt einmal solche Wertstofftrennhinweise. Es sollten regionale Standards gelten. Wer zum Beispiel eine Zahnbürste in die Gelbe Tonne wirft, hat nachgedacht, sich aber ggf. falsch entschieden. Denn die Gelbe Tonne oder der Gelbe Sack sind in manchen Bundesländern ausschließlich für Verpackungsmüll bestimmt, nicht für Plastikmüll aller Art. So darf eine übliche Zahnbürste beispielsweise in Leipzig in die Gelbe Tonne, in Bayreuth muss sie jedoch in die Restmülltonne. Was sich hier von Stadt zu Stadt unterscheidet, verschärft sich europaweit noch mehr! Ein weiterführendes Problem sind zudem meist ausschließlich für Restabfälle bestimmte Mülleimer im öffentlichen Raum.
Warum gibt es keine gesetzliche Pflicht?
Anforderungen an Verpackungen auf nationaler Ebene sind nach deutschen Rechtsverständnis hierzulande ausgeschlossen. Es gilt die „Verpackungsrichtlinie 1994/62/EG“, welche aktuell das Inverkehrbringen von Verpackungen regelt. Mit anderen Worten: Nur die EU kann ein verbindliches Gesetz erlassen, welches für alle Mitgliedstaaten und somit auch für Deutschland gelten muss.
UPDATE & TEILERFOLG
Im Oktober 2021 hat das Umweltbundesamt mit der „Empfehlungen für die Revision der Verpackungsrichtlinie 1994/62/EG“ eine Empfehlung an die zuständige Stelle herausgegeben.
Darin heißt es, gemäß unserer Forderung:
- „Die der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegenden Hersteller sollten verpflichtet werden, über den richtigen Entsorgungsweg ihrer Verpackungen zu informieren. Organisationen, die für Hersteller die Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung wahrnehmen (PROs), sollten auch diese Pflicht für die Hersteller erfüllen.“
- „Ähnlich der Materialkennzeichnung auf Verpackungen38 empfehlen wir, eine einheitliche Symbolik für die freiwillige Kennzeichnung des Entsorgungsweges von Verpackungen auf europäischer Ebene zu regeln. Eine einheitliche Kennzeichnung in den Mitgliedstaaten fördert den Wiedererkennungswert für Verbraucher*innen und den Zusammenhalt des EU-Binnenmarktes.“
Bislang unterschiedliche Handhabung innerhalb der EU:
In Frankreich sind die Trennhinweise zum Entsorgungsweg einzelner Verpackungsbestandteile via Triman-Logo schon seit 2015 als einheitlicher Aufdruck in Verwendung. In Deutschland wird bislang nur ein herstellerübergreifendes Symbol seit Mitte 2021 via www.trenn-hinweis.de nach hiesiger Reflexion angeboten. Doch auch damit fehlt weiterhin ein optisch klarer Wegweiser auf wenigstens Lebensmittelverpackungen wie in unserem Nachbarland, damit unterschiedliche Materialien, die bei einer komplexeren Verpackung verwendet wurden, sortenrein in der jeweiligen Tonne landen können.
Aktuelle Probleme beim Sortieren
Nicht getrennte Bestandteile
Wird der Alu-Deckel nicht vollständig vom Becher gezogen, kann die Sortieranlage nicht eindeutig zuordnen, da sie sortenreine Teile braucht. Darauf verweist bereits die Initiative "Mülltrennung wirkt" der dualen Systeme.
Nicht ineinanderstecken
Die Luftdüsen und Infrarotscanner sind auf einzelne Verpackungstypen und Materialien eingestellt. Wenn Verpackungen ineinandergesteckt oder gestopft werden, können sie von den Sortieranlagen nicht mehr richtig erfasst werden.
Schwarzes Plastik nicht recyclebar
Schwarzes Material wird von den Sortieranlagen mit der Nahfeld-Infrarot-Technologie leider nicht erkannt und kommt daher meist in den Ofen. Nur zugesetzter „NIR Black“ Farbstoff könnte dies einmal ändern. Doch auch dazu steht bislang nichts im Verpackungsgesetz.
Verbundverpackungen
Verbraucher:innen können Verbundstofffe nicht voneinander trennen. Zudem können Verbundverpackungen oft nicht von Pappe/Papier unterschieden werden und landen fälschlicherweise in der blauen Tonne.
zu viele Plastiksorten
Nach Untersuchungen lassen sich 52 verschiedene Plastiksorten bei den Verpackungen in einem Supermarkt finden. Warum gibt es aber hierzulande offiziell nur 7 Recyclingcodes für Kunststoffe laut der "Festlegung eines Kennzeichnungssystems für Verpackungsmaterialien gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle" von 1997? Hingegen werden in China 140 Material-Codes für Kunststoffe definiert...
Nicht recycelbare Bestandteile
Scheinbar sortenreine Materialien bestehen aus mehreren mikroskopisch dünnen Lagen, die voneinander nicht zu trennen sind, z.B. die Folie einer Käse- oder Wurstverpackung. Es braucht bessere Anfertigungswege und eine Bewertung der Recyclingfähigkeit der jeweiligen Verpackungsbestandteile würde im Supermarkt auch helfen, dass Kundinnen und Kunden zu ökologischeren Verpackungen bei komplementären Produkten greifen.
Nicht lizensierte Verpackungen
Für Verbraucher:innen nicht zu erkennen: Handelt es sich um eine lizensierte Verpackung oder nicht? Beispiel Kaffeekapseln: Manche Anbieter haben sie für die Gelbe Tonne lizenzieren lassen, andere wiederum nicht. Für Außenstehende ein völlig intransparentes System. Hier brauch es eine transparente und öffentliche Agenda.
Regional unterschiedliche Sortiervorgaben
Vorgaben zur Sortierung können regional unterschiedlich ausfallen. Informationen lassen sich jeweils bei der lokalen Kommune finden. (Trennhinweise auf Verpackungen wären allerdings allgemeingültig.) Warum gibt es nicht überall eine gelbe Tonne plus oder Wertstofftonne, in die wesentlich mehr für ein Recycling entsorgt werden kann?
Die großen Hebel liegen also woanders
Die Verantwortung bei der Mülltrennung wird generell oft auf die Verbraucher:innen geschoben. Und ohne klare Entsorgungshinweise sind viele Fehlwürfe vorprogrammiert! Doch das ist, um ehrlich zu sein, auch nur ein Teilproblem: Bei der gewerblichen Abfallentsorgung gibt es deutlich größere Defizite in Sachen Mülltrennung und darauf haben Konsumierende keinen Einfluss.
Unternehmen müssen allgemein viel mehr Verantwortung übernehmen! Beginnend bei den verpflichtenden Hinweisen auf Verpackungen, über die korrekte Mülltrennung im Handel und generell bei allen gewerblichen Kunststoffabfällen bis hin zur generellen Recyclingfähigkeit von Endprodukten! Effizientere und verpflichtende Hebel müssen auf politischer Ebene vorgegeben werden!
Ein Trennhinweis auf einer Verpackung wie auch ein Plastiktütenverbot stellen das Grundproblem für alle visuell und einfach dar. Die Endverbraucher:innen können aber nur einen kleinen Teil mit einer korrekten Mülltrennung verbessern. Darum fordern wir öffentlichen Druck und den Gesetzgeber dazu auf, endlich bei den großen Hebeln anzusetzen! Viele Gesetze werden auf europäischer Ebene geregelt und viele Recyclinganlagen sind unterschiedlich, aber die Gemeinsamkeit bleibt: Plastik kann nur sortenrein recycelt werden. Und selbst dafür müssten erstmal überall Recyclinganlagen stehen!
„Unabhängig davon wäre ein Recht auf Reparatur ein grundsätzlich ressourcenschonender Schritt, doch für die meisten Hersteller ist Reparaturfähigkeit uninteressiert, da sie bislang nur einmalig beim Produktverkauf verdienen. Thüringen testet immerhin gerade einen Reparaturbonus für Haushalts-Elektrogeräte. Ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz auf Reparaturdienstleistungen wäre hingegen ein bundesweiter Anreiz, um kundenseitig Produktlebenszyklen zu verlängern und Produzenten zum Umdenken zu bringen. Wir brauchen bspw. nicht ständig ein neues Smartphone, die Innovationskurven flachen generell ab. Wir benötigen hingegen immer öfters nur Updates oder Wartungen, vielleicht liegt in Nutzungsverträgen die Zukunft, um Ressourcen zu sparen.“ – Dirk Ehrlich
Wir, damit sind alle Kontinente gemeint, müssen unsere Schritte beim Klima- und Umweltschutz deutlich beschleunigen. Beide Themen kennen keine Grenzen und es wird Zeit, dass wir uns wirklich als Welt- und Wertegemeinschaft mit den gleichen Zielen verstehen. Und was bringen uns Arbeitsplätze, wenn es keine lebenswerte Umwelt mehr gibt…